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Benaissa gesteht

2010.08.16_nadja_aufDie No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa hat gestanden, trotz einer ihr bekannten HIV-Infektion ungeschützten Sex gehabt zu haben. Das meldet die Agentur dpa. „Es tut mir aber von Herzen leid“, sagte die 28- Jährige am Montag vor dem Amtsgericht Darmstadt. Sie soll mit drei Männern ungeschützten Sex gehabt haben, dabei soll sich ein Mann 2004 mit dem gefährlichen Aids-Virus infiziert haben.

In diesem Fall muss sich die junge Mutter wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Der Mann tritt in dem Prozess als Nebenkläger auf. Dem Pop-Star drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Benaissa sagte, bei ihr sei 1999 im Zuge einer Schwangerschaft ein Aids-Test gemacht worden. Dabei sei die HIV-Infektion festgestellt worden. „Ich war von dem Ergebnis völlig überrascht.“ Ihre Eltern seien vom Krankenhaus informiert worden. Die Sängerin war im April 2009 festgenommen worden und hatte zehn Tage in Untersuchungshaft gesessen.

Update Dienstag, 17. August

Von Thomas Wolff

Sie spricht viel von falschen Freunden, falschen Ratgebern, von „schlechtem Umgang“, den sie gehabt habe, schon zu Schulzeiten, später auch als Star der „No Angels“.

Nadja Benaissa, 28, schildert am ersten Prozesstag vor dem Jugendschöffengericht im Darmstädter Amtsgericht ausführlich die Umstände, die zu ihrem „großen Fehler“ führten: Mit mehreren Männern hatte sie ungeschützten Sex, ohne ihnen gesagt zu haben, dass sie HIV-positiv ist – auch mit dem Nebenkläger sei es so gewesen. Sie habe das Risiko „fahrlässig verdrängt“, lässt sie, bevor sie selbst aussagt, in einer Einlassung durch ihren Anwalt Oliver Wallasch verlesen.

Nein, ein Geständnis im Sinne der Anklage war das nicht, wird Benaissas Anwalt Wallasch später in einer Prozesspause der Frankfurter Rundschau sagen. Die ihr vorgeworfene Tat „kann sie ja nicht gestehen“ – dass nämlich genau sie diejenige war, bei der sich der Nebenkläger, der Frankfurter Künstlerbetreuer S., angesteckt hat. Ob sich das überhaupt beweisen lassen wird, zum Beispiel mit einem molekularbiologischen Gutachten, scheint fraglich; nächste Woche will die Staatsanwaltschaft ein Gutachten der Universität München vorlegen.

Fünf Verhandlungstage sind anberaumt, das Urteil wird für Ende August erwartet. Die Anklage mit dem Nebenkläger als Opferzeugen lautet auf „vollendete gefährliche Körperverletzung“, in vier weiteren Fällen lautet der Vorwurf auf „versuchte gefährlicher Körperverletzung“. Weil ein Fall aus dem Jahr 2000 datiert, als Benaissa 17 war, wird vor dem Jugendschöffengericht verhandelt.

Sie habe das Risiko immer wieder ignoriert, sagt Benaissa, die vor elf Jahren bei einer Routineuntersuchung vor einer Operation von ihrer Infektion erfahren hat. „Absolut sorglos“ seien aber auch die Männer in ihrem Leben mit Verhütung und Ansteckungsgefahr umgegangen. „Immer war ich es, die auf Benutzung von Kondomen bestehen musste“ – aber nicht immer bestand sie dann auch darauf.

So gab es auch mit dem Nebenkläger „Intimkontakte ohne Kondom“, 2004 war das. „Es war niemals meine Absicht, dass meine Intimpartner mit HIV infiziert würden“, erklärt sie – und: „Es tut mir von Herzen leid.“ Da bricht ihr kurz die Stimme weg.

Ein halbes Jahr dauerte ihre Affäre mit dem Nebenkläger, mehrfach sind sie miteinander ausgegangen. Die „No Angels“ hatten sich kurz zuvor aufgelöst – nach drei Erfolgsjahren. Benaissa wollte eine Solokarriere starten. Einmal unternahmen sie und S. einen Zug durch die Frankfurter Discoszene, dann landete das Paar im Haus von Benaissas Tante im Bett – so weit decken sich die Schilderungen der Beteiligten.

Und dann? Machte sich einer der beiden klar, was ungeschützter Verkehr bedeuten kann? Richter Dennis Wacker fragt Nebenkläger S. im Zeugenstand und erfährt, man habe „teils, teils“ Kondome benutzt. Das habe das Paar „aus der Situation heraus“ entschieden. Und die Sängerin: Habe sie nicht spätestens seit ihrer eigenen Infektion im Alter von 17 Jahren „gewusst, dass ein, zwei Kontakte ausreichen, um jemanden anzustecken?“ Antwort: „Das meiste aus dieser Zeit ist eigentlich schwarz.“

So reumütig sich die Angeklagte von Anfang an gibt, so unversöhnlich und verbittert erscheint der Nebenkläger bei seinen Ausführungen. Mehrfach wendet er sich direkt an Benaissa, bevor er vom Richter zur Ordnung gerufen wird: „Du hast mir so viel Leid zugetragen!“

Benaissas Tante – sie sagte gestern unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus – soll es nach seiner Schilderung gewesen sein, die ihn 2007 über die Infizierung der Sängerin unterrichtete. Sofort habe er sich beim Hausarzt testen lassen. Das Ergebnis: HIV-positiv. „Ein Jahr lang habe ich fast nichts gemacht, habe versucht, mich selbst zu finden.“ Er sei so weit gesund, die Viruslast liege unter der Nachweisgrenze. Doch das Wissen darum, die Krankheit könne jeden Tag ausbrechen, beeinträchtige seine gesamte Lebensführung. Zwischen 2004 und 2007, berichtet der Nebenkläger auch, habe er mit mehreren Frauen geschlafen, „ich führe keine Strichliste“, sagt er – und sagt aber auch, er habe jede „einzelne Bekanntschaft“ zum Arzt geschickt, nachdem das Virus bei ihm festgestellt worden war.

Von Nadja Benaissa selbst habe er in all der Zeit kein erklärendes Wort gehört. „Von der jungen Dame kam nichts.“ Er habe ihr sogar den Vorschlag gemacht, sie solle sich öffentlich als Infizierte outen „und was an die Aids-Stiftung geben“, die Höhe der Spende sei egal – auch das sei ohne Antwort geblieben.

Von diesen Versuchen, Kontakt mit ihr aufzunehmen, will Benaissa nur von ihrem Management erfahren haben. Das war 2007, die „No Angels“-Maschinerie lief nach der Wiedervereinigung auf Hochtouren, und die Sängerin fürchtete unter anderem um den zurückgewonnenen Erfolg des Unternehmens. Eine HIV-positive Popsängerin? Das hätte doch das „Karriereende“ bedeutet, glaubt Benaissa: „Ich musste diese Rolle weiterspielen.“

So gab es keine Aussprache, keine Einigung außerhalb des Gerichts. Künstlerbetreuer S., der 2008 den Strafantrag stellte, versichert, er habe allen Beteiligten ein solches Verfahren ersparen wollen. Jetzt aber gehe es für ihn darum, etwas von seiner Last „abzuschieben“ auf die Angeklagte. „Und mit dem Brocken kann sie dann laufen.“

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Pete "the Rock" | 17. August 2010, 22:46

Das Mädel hat wenigstens einen Arsch in der Hose und stellt sich ihrer Vergangenheit. Da sollten sich unserer Polit-Penner mal eine Scheibe von abschneiden :-)

Arne | 19. August 2010, 13:13

Ich finde es auch gut, dass sie nicht alles abstreitet. Ich frage mich allerdings, ob sie das aus freien Stücken tut – oder ob es nicht vielleicht wirklich Beweise gibt, die sie dazu drängen. Aber das werden wir in den kommenden Prozesstagen erfahren, denke ich.

Pete "the Rock" | 19. August 2010, 23:53

Der Punkt wird doch sein ob es möglich ist den Nachweis zu führen, das der Kläger sich bei ihr angesteckt hat und nicht irgendwo anders. Ungeschützter Verkehr mit einem/einer HIV positiven bedeutet ja nicht automatisch auch Ansteckung, auch wenn die Wahrscheinlichkeit dafür sicher hoch ist. Ich tippe auf eine Bewährungsstrafe oder gar Freispruch.

Arne | 23. August 2010, 09:54

Ich tippe auch auf Bewährung. Wahrscheinlich werden sie ihr einen Strick draus drehen, dass sie von ihrer Infektion wusste, aber trotzdem so fahrlässig war, ungeschützten GV zu haben…

George | 26. August 2010, 15:37

Neues von Nadja: Das Amtsgericht Darmstadt hat die No-Angels-Sängerin heute zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die 28-Jährige muss zwar nicht in den Knast. Dafür aber 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.
http://www.fr-online.de/panorama/bewaehrungsstrafe-und-auflagen-fuer-benaissa/-/1472782/4591250/-/index.html

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