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Axl Rose verklagt Guitar Hero

2010.11.29_AxlRose_AufDer weltweit rosigste Axl schlägt wieder zu – dieses Mal nicht im handgreiflichen Sinne und nein, er hat entgegen seiner sonstigen Gewohnheiten auch keine Show gecancelt oder den Flieger verpasst. Wie laut.de berichtet, gab der Guns-’N'-Roses-Schreihals  einst den Song “Welcome to the Jungle” für den Konsolen-Rocker Guitar Hero III frei. Als der Innhaber sämtlicher Songrechte von Guns ‘N’ Roses steht im dies ohne Weiteres zu. Rose stellte allerdings die Bedingung, dass der Titel auf keinen Fall mit Ex-GNR-Gitarrero und Rose-Erzfeind Slash in Verbindung gebracht werden dürfe. Zusätzliche Promo für den Schrägstrich ist schließlich nicht im Sinne des Herrn Rose. 

Dumm nur, dass Guitar Hero III ein Spiel ist, bei dem die computeranimierten Bands für gewöhnlich vollzählig den Bildschirm rocken, was ja zunächst auch nicht ungewöhnlich ist. Wie komisch hätte es denn ausgesehen, wenn man Slash wegretuschiert hätte oder GNR nur zu viert auf der virtuellen Bühne gestanden hätten?Das dachten sich wohl auch die Guitar-Hero-Macher von Activision Blizzard Inc. und ließen den Slash wo er war, nämlich auf der virtuellen Bühne an der Seite von Axl Rose. Natürlich dauerte es nicht lange bis selbiger Wind von der ganzen Sache bekam. Als er dann auch noch das Cover des Spiels erblickte, soll dem alten Feuermelder endgültig das Stirnband gerissen sein – denn auf dem Cover befindet sich genau der, den er eigentlich von Anfang an aus dieser prestige-trächtigen Nummer heraushalten wollte.

Kein kluger Schachzug von Activision Blizzard Inc., die der Axl jetzt mal prompt auf schnuckelige 20 Millionen Dollar verklagt hat. Laut ABC News wirft Rose Activision Blizzard Inc. vor, bewusst ein Netz aus Lügen aufgebaut zu haben, um die wahren Absichten zu verschleiern”. Gesetzt den Fall, dass die Umschiffung des Faktors Slash wirklich Gegenstand des Lizenz-Vertrags für “Welcome To The Jungle” war, kann sich Activision Blizzard Inc. an dieser Stelle schon mal warm anziehen. Denn Recht bekommt man so nicht.

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